der Kaper


aus: Piratenfahrt

(niederländisch von kapen "auflauern") Der Kaper ist die Bezeichnung für Schiffe, die ohne der Kriegsmarine anzugehören, feindliche Kauffahrteischiffe (heute Frachter) sowie Kriegskonterbande führende neutrale Kauffahrteischiffe aufbringen.
Zuerst gebraucht für die Freibeuterei der holländischen Ostindienfahrer, die um das Kap fahren, gegen spanische Schiffe. Kaper bedürfen, um nicht als Seeräuber behandelt zu werden, einer staatlichen Ermächtigung (Kaperbrief), die völkerrechtlich nur Schiffen eigener Staatsangehörigkeit erteilt werden darf.
Das aufgebrachte Schiff wird erst durch prisengerichtliche Entscheidung gute Kaper und Beute der Kaper. Die Kaperei ist durch die Pariser Seerechtsdeklaration von 1856 abgeschafft worden.

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Jürgen Sesselmann (mayer)
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