Kirchenbann


aus: Die Drei Wünsche

(auch: Bann, Bannfluch, Exkommunikation) Ist die feierliche Ausschließung aus der Kirchengemeinschaft wegen Ketzerei oder anderer kirchlicher Vergehen. Nach dem › Codex juris canonici ‹ ist der Kirchenbann eine Zensur (Kirchenstrafe), die nicht den Ausschluß aus der Kirche, sondern eine Absonderung des mit dem Kirchenbann Belegten bezweckt. Kirchenbann frei -> mehr im Sinn einer kirchlichen Austreibung.

siehe auch -> in Acht und Bann

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Jürgen Sesselmann (mayer)
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