Reeder
aus: Der Seemann (B) , Der Seemann (G)
Ältere Schreibweise "Rheder" ist der Eigentümer eines ihm zum Erwerb durch Seefahrt dienenden Seeschiffes. Der Reeder ist in der Regel nicht selber als Schiffführer tätig, sondern überlaäßt dies den on ihm angestellten Kapitänen.
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Jürgen Sesselmann (mayer)
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